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WIE ERFOLGT DIE BEHANDLUNG

Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel ist, es dem behandelten Menschen zu ermöglichen, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur, sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.

Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome , sondern sieht immer den Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten, sondern Menschen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Die Beseitigung von Symptomen ist im Grunde nicht Ziel der Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen osteopathischer Dysfunktionen jeder Art.

Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es manchmal ratsam, eine einhergehende schulmedizinische Diagnostik voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen sind hilfreich. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.

Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist von dem Einzelfall abhängig.  

KOSTEN & ERSTATTUNG

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die tatsächlichen Behandlungskosten sind abhängig von der erfolgten Behandlung und ihrer Krankenkasse.

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Ein großer Teil der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Anteil der anfallenden Behandlungskosten.
Eine aktuelle Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter Osteokompass.de:
(Angaben ohne Gewähr)

 

 

 

PRIVATKASSE & BEIHILFESTELLEN

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel besteht die Möglichkeit einer teilweisen bis vollständigen Kostenübernahme Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

TERMINABSAGEN

Sie haben die Möglichkeit Termine bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlung kostenfrei abzusagen, oder einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Kurzfristig, wie auch gar nicht abgesagte Termine, muss ich mit einer Ausfallsrechnung in Höhe von 80.00 € in Rechnung stellen.

Hierbei ist zu beachten, dass diese anfallenden Kosten nicht von den Krankenkassen erstattungsfähig sind.

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